Am 8. November 2022 fuhren die Klassen 10 a und10 b unter der Leitung von StRin Kretschmer und OStRin Neubauer in das Konzentrationslager Dachau, das ca. 20 km nordwestlich von München liegt. Der spätere Reichsinnenminister und einer der Hauptverantwortlichen des Holocaust, Heinrich Himmler, hatte das Lager bei Dachau auf dem Gelände einer ehemaligen Munitionsfabrik errichtet.
Eingeteilt in drei Gruppen und geführt durch Lehrkräfte des benachbarten Josef-Effner-Gymnasiums erhielten die SchülerInnen Einblicke in den Alltag der KZ-Häftlinge.
Die Führungen begannen am sogenannten „Appellplatz“, auf dem sich alle Gefangenen jeden Morgen eine Stunde lang zum „Zählappell“ aufstellen mussten. Als ein Häftling aus dem Lager geflohen war, mussten alle anderen Gefangenen bei eisigen Temperaturen und Schneefall zur Strafe eine Nacht lang auf dem Appellplatz stehen – viele brachen zusammen und überlebten diese Tortour nicht.
Der „Appellplatz“
In den „Wohnbaracken“ wurde berichtet, dass das Lager in Dachau eigentlich nur für die Unterbringung von ca. 5000 Gefangenen vorgesehen war, bis 1945 stieg die Anzahl der Häftlinge allerdings auf 30.000 an, so dass katastrophale hygienische Bedingungen herrschten und viele Gefangene an den Folgen von Krankheiten wie Typhus starben. Zusätzlich wurden die Häftlinge schikaniert, indem im Sommer die Fenster der Schlafräume nachts geschlossen wurden und im Winter bei kältesten Temperaturen geöffnet werden mussten.
Geprägt war das Leben im Konzentrationslager neben harter Arbeit von unvorstellbarem Hunger und der Brutalität sadistischer SS-Bewacher.
Zu den drei grausamsten Strafen zählten die sogenannten drei „Bs“:
- Baumhängen
- Bunker
- Bock
Beim „Baumhängen“ wurden die Häftlinge stundenlang mit auf dem Rücken zusammengebundenen Händen über der Erde schwebend aufgehängt.
Im „Bunker“ wurden die Gefangenen einzeln auf kleinstem Raum eingesperrt. Dann drehte der Wärter im Sommer die Heizung auf und im Winter ab, so dass die Betroffenen entweder verdursteten oder erfroren. Überlebte jemand diese Qualen, wurde ihm ein Strick zugeworfen, mit dem er sich selbst erhängen konnte.
Beim „Bock“ handelte es sich um die Prügelstrafe, bei der der Häftling über einen extra dafür angefertigten Bock geschnallt und anschließend unter der Aufsicht aller Gefangenen ausgepeitscht wurde. Dabei musste er mitzählen – verzählte er sich oder fiel bewusstlos um, fing der Wärter von neuem an.
Zudem wurden im Konzentrationslager Dachau viele medizinische Versuche an Gefangenen vorgenommen. Zahllose Männer und Frauen fanden bei diesen grausamen Versuchen den qualvollen Tod.
Am Ende des Rundgangs wurde den SchülerInnen das Krematorium gezeigt, das hinter dem das Lager umspannenden Drahtzaun lag. Mit dem Krematorium war auch die Gaskammer verbunden. Sie hatte einen „Auskleideraum“, ein „Brausebad“ und eine „Totenkammer“. Lange Zeit dachte man, dass die „Brausen“ des Baderaumes nur Blechattrappen waren, die keine Giftgaszuleitung enthielten. Erst durch jüngste Aussagen der letzten beiden überlebenden Gaskammerwärter weiß man, dass auch in Dachau Häftlinge vergast wurden. Anschließend wurden sie ins Krematorium gebracht und verbrannt.
Von den über 200 000 registrierten Gefangenen wurden 31 951 „Sterbefälle“ beurkundet. Die tatsächliche Gesamtzahl der Toten des Konzentrationslagers Dachau ist aber nicht mehr zu ermitteln.
Um die Häftlinge besser erkennen zu können, wurden ihnen dreieckige Stoffwinkel auf die Kleidung genäht: Rote Winkel standen beispielsweise für politisch Verfolgte, zwei gelbe Winkel, die aufeinandergesetzt waren und so den Judenstern bildeten wurden, sollten Juden kenntlich machen.
Auf dem Appellplatz des KZ Dachau befindet sich seit 1968 das sogenannte Winkelrelief, das mit seinen verschiedenen „Winkeln“ an die Inhaftierten in Dachau erinnern soll. Im sogenannten „Winkelrelief“, sind drei Winkelfarben nicht zu finden: der schwarze Winkel der als „asozial“ bezeichneten Häftlingsgruppe, der grüne Winkel der so genannten kriminellen Häftlinge und der rosa Winkel, den die homosexuellen Häftlinge tragen mussten.
Bei der Errichtung des Mahnmals im Jahr 1968 wurden nur diejenigen Häftlingsgruppen aufgenommen, die zu dieser Zeit als „anerkannte“ Verfolgtengruppen zählten, d.h. jene, die aus politischen, rassistisch motivierten oder religiösen Gründen verfolgt wurden. Das Schicksal der anderen, der so genannten „vergessenen Opfer“ ist erst seit den 80er Jahren ein Thema der Forschung und der öffentlichen Diskussion.