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Aufnahmebedingungen

Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe (Eingangsstufe)

Schülerinnen und Schüler aus der Grundschule können aufgenommen werden, wenn sie im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 in Deutsch, Mathematik und HSU mind. die Gesamtdurchschnittsnote 2,66 nachweisen.

Anmeldungen können mit dem Übertrittszeugnis ab 02. Mai 2025 im Sekretariat, Zimmer 114 täglich von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr (Freitag bis 13:00 Uhr) erfolgen.

Übertritt in die 6. Jahrgangsstufe (Vorklasse)

Schülerinnen und Schüler können wie folgt aufgenommen werden:

Mittelschule:

  • Notendurchschnitt aus Deutsch, Englisch und Mathematik von mind. 2,66 im Zwischen- oder Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe oder
  • Notendurchschnitt von mind. 2,66 im Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe

Realschule/Gymnasium: bestandene 5. Jahrgangsstufe oder nur einmal Note 5 in Fächern, die auch an der WS unterrichtet werden.

Für Mitteschule/Realschule und Gymnasium gilt:

Liegen die Voraussetzungen nicht vor, ist ein Probeunterricht in den Fächern Deutsch undMathematik im Mai bzw. September möglich.

Übertritt in die 7. Jahrgangsstufe (vierstufige WS)

Schülerinnen und Schüler können wie folgt aufgenommen werden:

  • Mittelschule:
  • Notendurchschnitt aus Deutsch, Englisch und Mathematik von mind. 2,66 im Zwischen- oder Jahreszeugnis der 6. Jahrgangsstufe oder
  • Eignung für die 7. Klasse des M-Zuges
  • Realschule/Gymnasium: bestandene 6. Jahrgangsstufe oder nur einmal Note 5 in Fächern, die auch an der WS unterrichtet werden.
  • Für Mitteschule/Realschule und Gymnasium gilt:

Liegen die Voraussetzungen nicht vor, ist ein Probeunterricht in den Fächern Deutsch undMathematik im Mai bzw. September möglich


Übertritt in die 8. Jahrgangsstufe

Nähere Informationen bzw. Beratung zum Übertritt in die 8. Jahrgangsstufe erhalten Sie von der Beratungslehrkraft und der Schulleitung.

Aufnahme in die 2-stufige WS (10. und 11. Klasse)

Schülerinnen und Schüler werden in die Jahrgangsstufe 10 aufgenommen, wenn

  • sie den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule (Quali) besitzen
  • die Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule (M-Zug), des Gymnasiums oder der Realschule mit Erfolg durchlaufen wurde
  • die Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule (M-Zug), des Gymnasiums oder der Realschule ohne Erfolg durchlaufen wurde und im Jahreszeugnis der 9. Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 erzielt wurde
  • die Berechtigungen des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule erworben und die Probezeit bestanden wurden.

Anmeldungen bzw. Vormerkungen können ab 17. Februar 2025 im Sekretariat, Zimmer 114 täglich von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr (Freitag bis 13:00 Uhr) erfolgen. Übertrittswillige Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte können sich bereits nach Aushändigung des Zwischenzeugnisses unverbindlich vormerken lassen.